Vertretung Ihrer Interessen
Interessenvertretung durch die KAB
Ziel der KAB ist es, die Beschäftigten und ihre Organisationen stärker an den unternehmerischen und betrieblichen Entscheidungen teilnehmen zu lassen. Die Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften und eine stärkere Bündnispartnerschaft mit sozialen Bewegungen ist eine wesentliche Grundlage zur Durchsetzung der ArbeitnehmerInneninteressen.
Zur Verwirklichung ihrer Ziele hält die KAB vor allem folgende Schritte für notwendig:
- Eine paritätische Mitbestimmung muss in allen Unternehmen realisiert werden.
- Im Bereich der Personalvertretung muss Mitbestimmung in personellen, sozialen und organisatorischen Angelegenheiten stattfinden, wobei das Initiativrecht des Personalrats auszuweiten ist.
- Die Sicherung der Tarifautonomie als effizientes Instrument der Konfliktregelung ist unerlässlich. Die KAB tritt ebenfall für den Erhalt des Flächentarifvertrages ein.
- Im Bereich der Kirchen ist das Mitbestimmungsrecht auszubauen.
Die KAB führt Seminare für Betriebsräte, Personalräte und Mitarbeitervertretungen durch. Hervorzuheben sind die Aktivitäten für den arbeitsfreien Sonntag und den Beibehalt der bisherigen gesetzlichen Regelung für den Ladenschluss.
Nehmen Sie mit unserem KAB-Diözesanbüro Kontakt auf oder wenden Sie sich an den Vorsitzenden des Sachbereichs Interessenvertretung:
Reinhard Siegel
Vorderer Sporwörth 15
68219 Mannheim
Telefon 06 21 - 87 16 91
E-Mail reinhard.siegel@t-online.de


