Rechtsschutz
Die KAB gewährt ihren Mitgliedern Rechtsschutz vor Arbeits-und Sozialgerichten. Sie führt Schulungen für Betriebs-und Personalräte durch und entsendet Vertreter in die Selbstverwaltungsorgane der Sozialversicherungsträger. Aus den Reihen der KAB übernehmen Arbeitnehmer die Funktion von Laienrichtern bei Arbeits-und Sozialgerichten.


