KAB Diözesanverband Freiburg

Katholische Arbeitnehmer-Bewegung auf dem Weg zur Gemeinnützigkeit

Am 19.09.202 fand ein außerordentlicher Diözesantag der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung in Ludwigshafen statt. Ziel war es, eine neue gemeinnützige Satzung zu verabschieden. Der Tag begann mit einem Grußwort und spirituellen Impuls durch KAB Bundespräses Stefan Eirich. Danach hatte KAB Diözesansekretärin Renate Buchgeister als Einstieg eine gut verständliche und kreative „Erklärbär“-Präsentation vorbereitet, so dass alle Delegierten bestens informiert waren, warum die Satzungsänderung notwendig ist:
Angesichts der kommenden Änderungen im Umsatzsteuergesetz kann das Erzbistum nur noch gemeinnützige Verbände und Vereine finanziell, logistisch und personell unterstützen. Da die KAB bisher vom Finanzamt als Berufsverband eingestuft wurde, z.B. auch wegen des Anspruchs auf arbeits- und sozialrechtliche Beratung für ihre Mitglieder, stand die KAB nun vor der großen Aufgabe, einerseits gemeinnützig zu werden, um handlungsfähig zu bleiben und andererseits die Rechtsberatung und Interessensvertretung für Mitglieder weiterhin zu gewährleisten.

Die Lösung sieht folgendermaßen aus: Es wurde zunächst für den Diözesanverband eine neue, gemeinnützige Satzung beschlossen und im zweiten Schritt ein Berufsverband der KAB Freiburg gegründet mitsamt eigener Satzung, um die Interessenvertretung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auch in Zukunft wahrnehmen zu können. Diese beinhaltet neben der Beratung im Arbeits-und Sozialrecht auch die Vertretung in den Selbstverwaltungen von Kranken- und Rentenversicherungen über die ACA (Arbeitsgemeinschaft christlicher Arbeitnehmerorganisationen), sowie das Vorschlagsrecht für ehrenamtliche Richterinnen und Richter an Arbeits-und Sozialgerichten.

Für die KAB Mitglieder ändert sich faktisch nichts, die Beiträge bleiben gleich und werden wie bisher eingezogen, die gemeinnützigen Angebote der KAB wie Religiöse Seminare, Oasenwochenende, Frauentagung, Partnerschaft mit der Schwesterorganisation in Peru, Kurpfälzer und Südbadische Sozialtage bleiben gleich. Die Interessensvertretung wird wie bisher von ehrenamtlichen KAB Mitgliedern wahrgenommen und die Rechtsberatung an entsprechende Stellen weitergeleitet. 

Nach intensiver, fast 2-jähriger Vorbereitung und vielen Gesprächen mit dem Ordinariat, Finanzamt und KAB Bundesverband machte sich beim Vorstand der KAB große Erleichterung breit, als die gemeinnützige Satzung beim außerordentlichen Diözesantag mit überwältigender Mehrheit angenommen wurde.

Da die gemeinnützige Satzung bereits im Vorfeld mit dem Ordinariat, Finanzamt und KAB Bundesverband intensiv diskutiert worden war, sollte der Anerkennung der Gemeinnützigkeit nun nichts mehr im Wege stehen.
Hier erfahren Sie mehr über die KAB Freiburg: www.kab-freiburg.de, Tel: 0761 5144 227

Inter(+)aktiv

Treten Sie mit uns in Kontakt

Adresse

KAB-Diözesansekretariat Freiburg
Postfach 449
79004 Freiburg

Telefon: 0761-5144227